|
|
Nutzungsbedingungen von CountERO
-
Von der Aufnahme bei CountERO ausgeschlossen sind Seiten, die nachstehend aufgeführte Inhalte enthalten, assoziieren oder in dem über Links erreichbaren
Umfeld der Websiten oder Seiten vermuten lassen:
Rassismus, Gewalt, Politik, Waffen, Pornographie, Drogen oder andere strafrechtlich relevante Inhalte.
- Es besteht kein Recht auf Aufnahme, des Weiteren behält sich der Betreiber das Recht vor User zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen zu löschen.
- 12 Stunden nach Anmeldung muss der Counter-Code sichtbar eingebaut sein, spätestens 7 Tage nach Anmeldung muß ein Banner hinterlegt sein, sonst droht Löschung.
- Möchtet Ihr die Dienstleistung nicht mehr nutzen, teilt uns das bitte per Kontaktformular oder Email mit.
- Der Betreiber ist nicht für den Inhalt der aufgenommen Seiten verantwortlich.
- Bei strafrechtlich relevaten Verstößen wird der Betreiber die zuständigen Stellen benachrichtigen
- Jeder Nutzer erklärt sich einverstanden in regelmäßigen Abständen einen Newsletter zu bekommen.
- Jeder Nutzer erklärt sich automatisch mit diesen Regeln einverstanden und befolgt diese.
- Allen ehrlichen Nutzern wünschen wir viel Spass mit unserem Counter-Service
- CountERO haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden durch Nutzung des Countersystems
von CountERO.
- Sie dürfen als Webmaster nur Werbebanner anmelden, welche die Größe von 468x60 Pixel nicht überschreiten.
- Der Code muss auf der Seite eingebunden werden, welche Sie bei der Anmeldung angeben.
- Das von Ihnen eingesetzte Werbebanner muss FSK16 entsprechen.
- Der Counter von CountERO dient zur Messung Ihres Besucherstroms und darf in einem Angebot nur 1x eingebaut werden. Mehrfacheinbau auf
einer oder mehreren Seiten ist zu unterlassen.
- Der Ihnen zugeteilte Counter-Code muß in eine feste Seite eingebunden werden, zudem muß dieser sichtbar sein und darf keineswegs verändert werden.
- Das Angebot von CountERO ist ausschliesslich für deutsche Webseiten.
- Sollte Ihr Angebot ein Angebot beinhalten, welches der FSK18-Stufung zu Grunde liegt, so
müssen Sie ein Altersschutzsystem einbauen, so daß minderjährigen Personen der Zutritt verwährt wird.
|
|